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BFSG-Konformität

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen. Der Barrierefreiheits-Auditor von xyva unterstützt Sie bei der Prüfung.

Was ist das BFSG?

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es betrifft:

  • E-Commerce — Online-Shops und Marktplätze
  • Bankdienstleistungen — Online-Banking und Finanz-Apps
  • Telekommunikation — Messenger, Videotelefonie, E-Mail
  • Medien — E-Books und E-Book-Reader
  • Verkehr — Buchungsportale für Reisen und Mobilität

WARNING

Das BFSG gilt seit Juni 2025. Verstöße können Bußgelder und Vertriebsverbote nach sich ziehen. Prüfen Sie Ihre Anwendungen regelmäßig.

BFSG-Prüfkatalog in xyva

Der Auditor prüft folgende Kategorien:

KategorieGeprüfte Anforderungen
WahrnehmbarkeitTextalternativen, Untertitel, Kontrast, Vergrößerung
BedienbarkeitTastaturzugänglichkeit, Zeitlimits, Navigierbarkeit
VerständlichkeitLesbare Texte, vorhersehbares Verhalten, Eingabehilfen
RobustheitKompatibilität mit assistiven Technologien

Prüftiefe

Der BFSG-Modus prüft strenger als der allgemeine WCAG-Modus in Bereichen, die für den deutschen Markt besonders relevant sind:

  • Formular-Labels und -Beschreibungen in deutscher Sprache
  • Fehlerhinweise müssen verständlich und spezifisch sein
  • Pflichtfelder müssen ohne Farbe allein erkennbar sein

INFO

Der BFSG-Prüfkatalog basiert auf WCAG 2.1 AA, ergänzt um spezifische Anforderungen der BFSGV (Verordnung zum BFSG).

Audit durchführen

  1. Öffnen Sie den Barrierefreiheits-Auditor
  2. Geben Sie die URL der zu prüfenden Seite ein
  3. Wählen Sie BFSG als Standard
  4. Klicken Sie auf Audit starten

Die Ergebnisse werden nach Schweregrad gruppiert: Kritisch, Warnung und Info.

Ergebnisse interpretieren

Jedes BFSG-Finding zeigt:

  • Die verletzte Anforderung mit Verweis auf den BFSG-Paragraphen
  • Das betroffene HTML-Element
  • Einen konkreten Korrekturvorschlag

TIP

Exportieren Sie die Ergebnisse als Bericht für Ihre Compliance-Dokumentation. Dies kann bei behördlichen Anfragen als Nachweis dienen.

Ausnahmen

Das BFSG sieht Ausnahmen vor für:

  • Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. Euro Umsatz) bei Dienstleistungen
  • Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden (Bestandsschutz)

Prüfen Sie im Zweifelsfall mit Ihrer Rechtsabteilung, ob Ihre Anwendung unter den Geltungsbereich fällt.

Weiterführende Seiten

Local-first QA orchestration.