BFSG-Konformität
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen. Der Barrierefreiheits-Auditor von xyva unterstützt Sie bei der Prüfung.
Was ist das BFSG?
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es betrifft:
- E-Commerce — Online-Shops und Marktplätze
- Bankdienstleistungen — Online-Banking und Finanz-Apps
- Telekommunikation — Messenger, Videotelefonie, E-Mail
- Medien — E-Books und E-Book-Reader
- Verkehr — Buchungsportale für Reisen und Mobilität
WARNING
Das BFSG gilt seit Juni 2025. Verstöße können Bußgelder und Vertriebsverbote nach sich ziehen. Prüfen Sie Ihre Anwendungen regelmäßig.
BFSG-Prüfkatalog in xyva
Der Auditor prüft folgende Kategorien:
| Kategorie | Geprüfte Anforderungen |
|---|---|
| Wahrnehmbarkeit | Textalternativen, Untertitel, Kontrast, Vergrößerung |
| Bedienbarkeit | Tastaturzugänglichkeit, Zeitlimits, Navigierbarkeit |
| Verständlichkeit | Lesbare Texte, vorhersehbares Verhalten, Eingabehilfen |
| Robustheit | Kompatibilität mit assistiven Technologien |
Prüftiefe
Der BFSG-Modus prüft strenger als der allgemeine WCAG-Modus in Bereichen, die für den deutschen Markt besonders relevant sind:
- Formular-Labels und -Beschreibungen in deutscher Sprache
- Fehlerhinweise müssen verständlich und spezifisch sein
- Pflichtfelder müssen ohne Farbe allein erkennbar sein
INFO
Der BFSG-Prüfkatalog basiert auf WCAG 2.1 AA, ergänzt um spezifische Anforderungen der BFSGV (Verordnung zum BFSG).
Audit durchführen
- Öffnen Sie den Barrierefreiheits-Auditor
- Geben Sie die URL der zu prüfenden Seite ein
- Wählen Sie BFSG als Standard
- Klicken Sie auf Audit starten
Die Ergebnisse werden nach Schweregrad gruppiert: Kritisch, Warnung und Info.
Ergebnisse interpretieren
Jedes BFSG-Finding zeigt:
- Die verletzte Anforderung mit Verweis auf den BFSG-Paragraphen
- Das betroffene HTML-Element
- Einen konkreten Korrekturvorschlag
TIP
Exportieren Sie die Ergebnisse als Bericht für Ihre Compliance-Dokumentation. Dies kann bei behördlichen Anfragen als Nachweis dienen.
Ausnahmen
Das BFSG sieht Ausnahmen vor für:
- Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. Euro Umsatz) bei Dienstleistungen
- Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden (Bestandsschutz)
Prüfen Sie im Zweifelsfall mit Ihrer Rechtsabteilung, ob Ihre Anwendung unter den Geltungsbereich fällt.
Weiterführende Seiten
- Barrierefreiheit — Übersicht des Auditors
- WCAG-Standards — Technische Grundlagen
- Audit-Workflow — Schritt-für-Schritt-Anleitung
